Zuletzt aktualisiert am 23. August 2019
Das Österreichische Universitätsgesetz (UG) sieht seit 2002 für alle autonomen Universitäten eine Wissensbilanz vor. Nach der Wissensbilanz-Verordnung 2006 erschienen die ersten Wissensbilanzen 2007 für das Jahr 2006.
2010 wurde die Wissensbilanz-Verordnung neu gestaltet, die Kennzahlen vereinfacht und der Umfang insgesamt reduziert.
Die gesetzliche Frist für das Einreichen der Wissensbilanzen ist der 30.4., etwa 4 Wochen danach werden die Wissensbilanzen des Vorjahres zu lesen sein.
Stöbern Sie doch durch die Wissensbilanz 2014 der Uni Wien (2015 wird erst Ende Mai erscheinen), ein gutes Beispiel geht da voran